Mit der Stansch Stiftung möchten wir einen Teil unseres Erfolges zurückgeben und vor allem Kinder und Jugendliche in unserer Region unterstützen.
Projekte und Personen, die wir primär fördern möchten, finden Sie in den einzelnen Themenbereichen. Wir möchten Sie auch nochmals darauf hinweisen, dass wir Projekte mit einem regionalen Bezug zu unserem Stiftungssitz bevorzugt behandeln. In den Fördervoraussetzungen haben wir auch eine Negativliste integriert. Sollte dabei ein Kriterium für Ihren Antrag zutreffen, wird dieser leider keine Aussicht auf Erfolg haben. Eine Antragstellung wäre dem zufolge zwecklos.
Ihre Anfrage sollte eine Projektkonzeption, einen Finanzierungsplan und Informationen zu Verantwortlichkeiten und Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit enthalten.
Bitte fügen Sie den Antragsunterlagen Ihren aktuellen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid bei.
Mit der Antragstellung erklären Sie sich bereit, dass wir Ihr Projekt – im Falle einer Förderung – auf unserer Internetseite präsentieren. Dafür zur Verfügung gestelltes Bildmaterial ist von Ihnen zur Veröffentlichung freigegeben.
Mit Ihrer Antragstellung verpflichten Sie sich – im Falle einer Förderung – nach Abschluss des Projektes einen Verwendungsnachweis der Fördermittel einzureichen.
: Projekte außerhalb der Region Schaumburg bzw. den angrenzenden Städten und Gemeinden
: Institutionelle Förderung sowie Dauer- und Regelförderungen
: Privatpersonen, die – gleich aus welchem Grund – finanziell in Not geraten sind
: Darlehen, Kredite, Bürgschaften
: Deckung von Etatlücken vorhandener Projekte, Ausfallfinanzierungen
: Kosten für Referenten, Reisen, Verpflegung etc.
: Übernahme von Trainer- oder Spielergehältern sowie Ablösezahlungen
Stansch : Georgstraße 25, 31675 Bückeburg : Telefon +49 57 22 912 91-0 : kontakt@stansch.de
Stansch : Georgstraße 25, 31675 Bückeburg : Telefon +49 57 22 912 91-0 : kontakt@stansch.de