Was Verbraucher bei ihrer Lebensversicherung beachten müssen

Die Bundesregierung will die Beteiligung von Lebensversicherungskunden an den Bewertungsreserven ändern. Was bedeutet das für die Sparer und {wie} sollten sie reagieren?

Ursprung für die geplante Gesetzesänderung sind festverzinsliche Wertpapiere im Bestand der Versicherungsgesellschaft, deren Kurswert heute höher liegt als der ursprüngliche Anschaffungswert. Solange die Wertpapiere nicht verkauft werden, bestehen diese Kursgewinne nur auf dem Papier. Die Versicherungsgesellschaften sind darauf angewiesen, dass diese Wertpapiere noch möglichst lange im Bestand bleiben, da diese dringend benötigte Zinsen abwerfen, um alte, hochverzinste Versicherungsverträge entsprechend bedienen zu können.

Kunden, die in naher Zukunft Ihre Versicherungsverträge regulär ausgezahlt bekommen oder aber überlegen, ihren Vertrag vorzeitig aufzulösen, werden nach derzeitiger Gesetzeslage noch zu mindestens 50 % an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Kunden nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Im Umkehrschluss sollten von der Neuregelung diejenigen Kunden profitieren, deren Verträge noch länger laufen und die diese bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit halten.

Eine generelle Empfehlung lässt sich auch aufgrund der noch nicht endgültig abgesegneten Gesetzesänderung nicht treffen. Wir bieten Ihnen daher als Service an, im Einzelfall Ihre bestehenden kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen zu überprüfen, um ganz objektiv entscheiden zu können, ob eine vorzeitige Vertragsauflösung evtl. finanzielle Vorteile gegenüber einer Fortführung des Vertrages bietet. Ausgenommen von dieser Überprüfung sind kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge {sogenannte Direktversicherungsverträge} abgeschlossen worden sind, da diese nicht vor Vollendung des 60. bzw. bei jüngeren Verträgen 62. Lebensjahres des Arbeitnehmers aufgelöst werden dürfen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie zu diesem Thema weitere Auskünfte oder eine Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge wünschen. Wir sind gern für Sie da und helfen Ihnen weiter!

Ihr Olav Maentel

 

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