Die Versicherungsbranche geht derzeit davon aus, dass der aktuell geltende Garantiezins in Höhe von 1,75 % für kapitalbildende Lebens-/Rentenversicherungen bei Neuverträge ab dem Jahr 2015 auf 1,25 % gesenkt werden wird. Dieser Vorschlag liegt der Bundesregierung vor und dürfte im zweiten Halbjahr diskutiert werden.
Aus unserer Erfahrung heraus wurden bzw. werden derartige Absenkungen seitens der Versicherungsvermittler gern dazu genutzt, Kunden und Interessierten „noch schnell“ den Abschluss eines Neuvertrages zum aktuell gültigen Garantiezins von 1,75 % anzudienen.
Wir sind der Meinung, dass der Abschluss eines kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungsvertrages unter keinen Umständen übereilt erfolgen sollte. Zudem darf der zugrunde liegende Garantiezins nicht das allein ausschlaggebende Argument sein. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Gesamtrendite die deutschen Versicherungsunternehmen in Zukunft in der Lage sind, für ihre Kunden zu erzielen. Der Gesetzgeber schreibt deutschen Versicherungsunternehmen vor, große Teile der Kundengelder in festverzinsliche Wertpapiere mit historisch niedrigen Verzinsungen von zum Teil weit unter 2 % anzulegen. Es ist davon auszugehen, dass Neuverträge kaum mehr als eine gesamte Verzinsung von 2 % p. a. unter den jetzigen Gegebenheiten erwirtschaften werden.
Sinnvolle Alternativen stellen neben breit gestreuten Investmentfondsanlagen, die deutlich günstigere Kosten und weitaus bessere Renditechancen bieten, britische Versicherungsunternehmen wie Standard Lifeund Canada Life dar. Hier liegen zwar die Garantien zum Vertragsende in etwa bei 1 % pro Jahr – die zu erwartenden Wertentwicklungen des Gesamtvertrages liegen allerdings weit höher als bei deutschen Versicherungsunternehmen. Grund hierfür ist eine sehr viel flexiblere Anlagestrategie, die bei der Anlage der Kundengelder genutzt werden kann.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einem Abschluss einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung haben, insbesondere aber auch dann, wenn Ihnen von Seiten Ihres externen Versicherungsberaters ein Neuabschluss „noch in diesem Jahr“ empfohlen wird. In der Regel wird dieser Hinweis nicht zuletzt unter dem Aspekt hochverprovisionierter Versicherungsverträge erfolgen…!
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Olav Maentel