Eine alte Weisheit besagt: „An einer Eigentumswohnung gehört dem Eigentümer nur die Luft zwischen den Wänden. Die Wände selbst sind schon Gemeinschaftseigentum.“ Dies ist aber nur ein Teil der ganzen Wahrheit. Wohnungskäufer sind nicht nur für die eigene Wohnung, sondern für die gesamte Wohnanlage verantwortlich. Denn diese zählt zum Gemeinschaftseigentum, an dem der Käufer im Verhältnis zur Größe seines Eigentums zwingend beteiligt ist – ob er will oder nicht!
Ein weitverbreiteter Fehler ist, dass sich Käufer von Eigentumswohnungen in der Regel nur für ihre künftige Wohneinheit interessieren. Das Gemeinschaftseigentum ist bautechnisch jedoch genauso wichtig, wird aber oft vernachlässigt oder gar nicht geprüft. Für Neukäufer empfiehlt sich vor dem Kauf die Investition in einen neutralen Gutachter, der das Gemeinschaftseigentum unter die Lupe nimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Aufzüge, Sanitär- und Elektrotechnik, Brand- und Schallschutz, Heizung, Wärmedämmung, Keller, Tiefgarage, Müll, Fahrradkeller, Haustüren und Statik. Auch sollte man sich die Protokolle der jährlichen Eigentümerversammlungen einsehen. Dort finden sich nicht nur die Probleme der Wohnanlage beschrieben, sondern auch, welche Rücklagen für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum bisher gebildet wurden.
Akute Kosten müssen auch dann beglichen werden, wenn die vorhandenen Rücklagen nicht reichen. In diesem Fall sind alle Wohnungseigentümer nachschusspflichtig. Ärgerlich wird es, wenn einer der Mieteigentümer angibt, finanziell nicht in der Lage zu sein, sich an der Nachschusspflicht zu beteiligen. Dann müssen die anderen Eigentümer auch diesen Anteil übernehmen und sich notfalls auf dem Klageweg das Geld vom Zahlungsverweigerer zurückholen. Haben Sie jedoch einmal versucht, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen….?
Fazit: Kaufinteressenten sollten sich über die Solvenz ihrer Miteigentümer ein Bild machen und auch einen Blick auf das Rücklagenkonto der Eigentümergemeinschaft werfen. Berücksichtigen Sie bitte, dass in einer Eigentumswohnung kein freier Wille herrscht. Schon die Wände sind Gemeinschaftseigentum, und für bauliche Veränderungen muss jeweils das Einverständnis der gesamten Gemeinschaft eingeholt werden. Daher ist eine gute Vorbereitung und Planung unabdingbar.
Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen
Ihr Stansch-Team