Eine private, finanzielle Absicherung ist – gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge – wichtiger denn je. Allerdings gibt es noch einen weiteren Bereich der Vorsorge, den die meisten von uns gern vor sich her schieben. Doch Unfall, Krankheit oder Alter können die Möglichkeit, frei über sich zu bestimmen, einschränken – oder sogar unmöglich machen.
In den kommenden Wochen gehen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Möglichkeiten ein, wie Sie sich auch hier absichern können. Wir starten heute mit der Vorsorgevollmacht.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Kurz gesagt benennen Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Person, die rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abgeben darf.
Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können, zum Beispiel, weil Sie im Koma liegen oder einen schweren Schlaganfall hatten. Dann können Sie keine Miete überweisen, nicht selbst in Operationen einwilligen und auch keine wichtigen Briefe öffnen. Doch auch wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind: Es gibt Dinge, die jemand entscheiden muss.
Haben Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Denn mit der Vorsorgevollmacht können Sie Personen bestimmen, die für Sie entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können. Sie sollten jedoch nur der Person eine Vorsorgevollmacht geben, der Sie absolut vertrauen.
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, bestimmt ein Betreuungsgericht einen Betreuer. Der Betreuer entscheidet dann für Sie. Denn es muss eine Person geben, die entscheidet, wenn Sie es nicht können.
WICHTIG: Nicht alle Banken {insbesondere ausländische} akzeptieren eine Vorsorgevollmacht! Die meisten Institute verlangen, dass eine Vollmacht mit den hausinternen Formularen erteilt wird – wir empfehlen, bei unseren Partnerbanken so zu verfahren. Sprechen Sie auf jeden Fall im Vorfeld auch mit Ihrer Hausbank.
Können nicht einfach meine direkten Angehörigen für mich entscheiden?
Nein, das können und dürfen sie nicht. So steht es im Gesetz: Kann eine volljährige Person nicht mehr für sich selbst entscheiden, dann muss ein Betreuungsgericht eine Betreuung bestellen. Wenn es eine bevollmächtigte Person {mit einer Vorsorgevollmacht} gibt, braucht das Gericht keine Betreuung bestellen.
Wen sollte ich bevollmächtigen?
Am besten eine Person, der Sie absolut vertrauen. Haben Sie einmal eine Vollmacht ausgestellt, dann entscheidet der oder die Bevollmächtigte teilweise sehr wichtige Dinge, wenn Sie es nicht mehr können.
Außerdem sollten Sie mit der Person sprechen, die Sie bevollmächtigen wollen. Um die Verantwortung zu teilen, können Sie die Vollmacht auch auf mehrere Personen verteilen. Oder Sie bestimmen einen Haupt-Bevollmächtigten und eine Vertretung. Für jede Person sollten Sie dann eine eigene Vollmacht ausstellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass mehrere bevollmächtigte Personen nur gemeinsam Entscheidungen für Sie fällen können.
Welche Form sollte eine Vorsorgevollmacht haben?
Sie müssen die Vollmacht wie einen Vertrag aufsetzen. Das heißt, sie müssen Ort, Datum, Ihren Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum aufschreiben. Am Ende müssen Sie unterschreiben. Auch den oder die Bevollmächtigte*n sollten Sie am besten mit Vor- und Nachnamen, Adresse und Geburtsdatum aufschreiben. Es wäre gut, wenn auch der oder die Bevollmächtigte unterschreibt.
Sie können dem oder der Bevollmächtigten das Recht geben, fast alles zu entscheiden oder nur einen bestimmten Teil. Für welche Aufgaben oder Bereiche Sie sich entscheiden, müssen Sie in der Vollmacht aufschreiben. Für bestimmte Bereiche brauchen Sie eine notarielle Beglaubigung. Das heißt, dass ein Notar die Vorsorgevollmacht beglaubigen muss. Dies ist zum Beispiel nötig, wenn Sie dem oder der Bevollmächtigten auch erlauben wollen, dass er oder sie für Sie ein Haus kaufen oder verkaufen soll.
Liste zum Ausfüllen von Verträgen, Abos, Mitgliedschaften, Konten
Nur Sie selbst wissen, wo Sie überall Konten, Mitgliedschaften, Abos und Verträge haben. Wenn Sie eine Person bevollmächtigen, ist es sinnvoll, hier eine Liste anzufertigen und diese an einem Ort zu hinterlegen, den die bevollmächtigte Person kennt.
Was kann man durch eine Vorsorgevollmacht nicht übertragen?
U.a. gefährliche Operationen – wie z.B. eine Herz-Transplantation. Sie können niemanden bevollmächtigen, dann für Sie zu entscheiden. In einem solchen Fall wird das Betreuungsgericht eingeschaltet.
BITTE BEACHTEN SIE: Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Um Rechtssicherheit zu haben, empfehlen wir Ihnen, einen Notar mit der Ausstellung der Vorsorgevollmacht zu beauftragen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende
Herzlichst, Ihr Stansch-Team