Seit fast 20 Jahren empfehlen wir unseren Anlegern Gold als Depotbeimischung. In diesem Zeitraum ist der Goldpreis von ca. 280 US-Dollar auf über 1.800 US-Dollar angestiegen und hat aus unserer Sicht immer noch Potential. Wir sehen in dem Rohstoff eine Art Versicherung gegen die bekannten und unbekannten Risiken in unserem System. Wichtig ist allerdings, auch richtig in das Edelmetall zu investieren.
Seit einigen Jahren können wir einen Trend zu Indexfonds {sog. ETFs} auch bei Gold beobachten. Bei Rohstoffen heißt das Anlagevehikel oft ETC und es wird indirekt in Gold investiert. Kurzum: Sie partizipieren an einem steigenden Goldpreis – besitzen aber keinen Goldbarren. Neben diesem gravierenden Nachteil, müssen bei ETCs die Gewinne oft versteuert werden. Wer physisches Gold kauft und dies mindestens 12 Monate hält, muss keine Steuern auf die Zuwächse bezahlen. Trotzdem erfreut sich die Anlage in ETCs großer Beliebtheit: Laut World Gold Council hat sich die Menge Gold, auf die sich Indexfonds beziehen, im Juli um 11,1 Tonnen im Wert von 670 Millionen US-Dollar erhöht.
Wer schon vor Jahren in Gold-ETCs investiert hat, sitzt jetzt auf hohen Gewinnen. So ging es auch einer Anlegerin, die 2009 in einen Gold-ETC investiert hatte. Im Jahr 2009 notierte der Goldpreis um die 1000 US-Dollar je Feinunze. Derzeit sind es – wie bereits oben erwähnt – knapp 1800 US-Dollar. Die Anlegerin freute sich bereits im Jahr 2015 über einen Gewinn in Höhe von 26.519 Euro – und wollte ihn nun steuerfrei realisieren.
Ihr Argument: Der Gold-ETC sei wie physisches Gold zu behandeln, Gewinne seien nach einem Jahr Haltedauer entsprechend steuerfrei – die Spekulationsfrist sei bei ihrem Verkauf bereits lange abgelaufen gewesen. Das Finanzamt folgte der Anlegerin nicht. Sie klagte.
Der Fall ging bis zum Bundesfinanzhof. Doch auch die obersten Finanzrichter sahen die Frau in der Pflicht, auf den Gewinn Abgeltungsteuer zu zahlen. Ihre Anteile am Gold-ETC stellten steuerrechtlich eine Beteiligung an einer Kapitalinvestitionsgesellschaft dar. Damit griffen die gleichen Regeln wie bei anderen Wertpapieren – und ebenen nicht die für physisches Gold.
Über unsere verschiedenen Partnerbanken im In – und Ausland, haben Sie die Möglichkeit, in physisches Gold zu investieren. Die erworbenen Münzen oder Barren liegen auf Ihren persönlichen Namen im Tresor der Banken oder in Ihrem Depot. Die Bestände sind versichert und jederzeit {auch in Teilen} auslieferbar. Zudem sind sie Sondervermögen und damit auch vor einer Insolvenz der Bank geschützt. Die jährlichen Verwaltungskosten sind so gering, dass es aus unserer Sicht keinen Grund gibt, ein ETC dem physischem Gold vorzuziehen.
Gold gehört für uns als Beimischung in ein gut diversifiziertes Depot. Jeder Anleger kann 10 – 15 Prozent in diese Anlageklasse allokieren. Wo das Gold liegt, können Sie entscheiden. Wichtig ist allerdings, dass die Goldquote richtig umgesetzt wird. Sprechen Sie uns gerne an.
Herzlichst, Ihr Stansch-Team