Man wird das Gefühl nicht los, dass es nur noch negative Nachrichten gibt. Wir wollen heute mal etwas Positives berichten, denn das Bundesfinanzministerium plant eine kapitalgedeckte Rente. Kurz gesagt: Eine Aktienrente! Ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern hat in einem Gutachten diese Idee gelobt. Auch aus unserer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt für den Erhalt der gesetzlichen Rente – auch wenn er einige Jahrzehnte zu spät kommt.
Die FDP hatte in den Koalitionsverhandlungen darauf gedrungen, wenigstens einen ersten Schritt zu einer teilweisen Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente zu gehen. Dieses Jahr soll dafür ein anfänglicher Kapitalstock von zehn Milliarden Euro bereitgestellt werden, der im offiziellen Haushalt bislang allerdings nicht eingeplant war. Große Sprünge wären mit diesem Schritt sowieso nicht drin: Jeden Monat zahlt die Rentenkasse derzeit rund 25 Milliarden Euro aus.
Doch zumindest auf dem Papier gibt es noch Ideen für eine echte, also groß angelegte Aktienrente. Das zeigt ein aktuell vorgelegtes Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen mit dem Titel „Kapitalgedeckte Rente: Ein neuer Anlauf?“ Und einige der Ideen im Gutachten lassen aufhorchen. Denn darin finden sich auch Punkte, die in der Bevölkerung nicht unbedingt auf breite Zustimmung stoßen werden. So diskutieren die Wissenschaftler sehr ausführlich, ob die Aktienrente nicht auf Pump finanziert werden sollte. Dies wäre unter Umständen mit einem deutlichen Anstieg der Staatsverschuldung verbunden.
Schon 2004 hatte der Beirat sich in einem früheren Gutachten für eine Mischung aus Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren bei der Rente ausgesprochen. Zur Erinnerung: Bei einer umlagefinanzierten Rente zahlen die heutigen Beitragszahler die Renten der heutigen Rentenbezieher. Bei einer kapitalgedeckten Rente hingegen bauen Beitragszahler einen Kapitalstock auf, aus dem dann später ihre Renten finanziert werden. Schwierig ist vor allem der Übergang von einer umlagefinanzierten Rente – wie Deutschland sie bisher nutzt – zu einer Kapitaldeckung. Denn bei einem plötzlichen Umstieg stünde kein Kapital mehr für die aktuellen Rentner zur Verfügung, weil die aktuellen Beitragszahler nur noch ihre eigenen, späteren Renten aufbauen würden. Schon dieser Umstand spricht für einen schrittweisen Umstieg oder eben eine Mischform. Zumal die Demografie das deutsche Rentensystem ohnehin unter Druck setzt. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern verschlechtert sich seit Jahrzehnten. Eine Entwicklung, die sich noch einige Jahre fortsetzen wird.
Umstritten ist bei einer möglichen Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente, wie diese organisiert werden soll. Der Beirat spricht sich für eine Verwaltung nach schwedischem Vorbild aus, wo ein staatlicher Anbieter zur Wahl steht, aber auch regulierte, private Anbieter die Abwicklung der Verträge übernehmen können. Wichtig sei dabei, dass der staatliche Anlageverwalter politisch komplett unabhängig agieren könne. Als Vorbild wird hier die Unabhängigkeit der Bundesbank genannt. So soll verhindert werden, dass ein aufgebauter Kapitalstock zu politischen Zielen zweckentfremdet werden kann.
Die Wissenschaftler diskutieren auch, ob die Teilnahme an der kapitalgedeckten Rente verpflichtend sein sollte. Ganz eindeutig fällt das Votum nicht aus. Das Gutachten sieht keine „zwingende Notwendigkeit für flächendeckende Pflichtbeiträge zu einem staatlich verwalteten, kapitalgedeckten Fonds“. Eine leichte Präferenz dafür wird aber deutlich. So nennen die Autoren erneut das Beispiel Schweden: Dort müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2,5 Prozent vom Gehalt zusätzlich in einen Kapitalmarktfonds einzahlen. Der normale, umlagefinanzierte Rentenbeitrag von derzeit 16 Prozent wird daneben erhoben.
Wie sie sehen, liegt der Teufel im Detail. Von heute auf morgen etwas zu ändern ist schlicht nicht möglich. Die Diskussion ist jedoch wichtig. Vielleicht ergeben sich ja auch für die private Altersvorsorge neue Perspektiven. Eine Idee aus den letzten Jahren war zum Beispiel, Rücklagen, die fürs Alter am Kapitalmarkt gebildet werden, nach einer gewissen Haltefrist steuerfrei zu stellen. Aus unserer Sicht eine logische und auch einfache Herangehensweise. Wer für den Ruhestand langfristig privat vorsorgt, sollte nicht mit Steuern belastet werden. Wenn sich das noch mit einer steuerlich günstigen Gehaltsumwandlung realisieren lässt und der Gesetzgeber nicht die Produkte und Anlageformen vorgibt, werden viele Deutsche in Zukunft wenige Geldsorgen im Rentenalter haben.
Wir beobachten die Entwicklung weiter.
Herzlichst, Ihr Stansch-Team