FNZ – Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen

Die FNZ Bank AG hat vor Kurzem sämtliche Kunden angeschrieben, die noch nicht ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen, die ab 01.01.2024 in Kraft treten, erteilt haben. Diese Zustimmung ist zur Fortführung der Geschäftsbeziehung mit der FNZ Bank SE unumgänglich.

Wie können Sie zustimmen?

Die FNZ Bank bietet mehrere Wege an, wie Sie Ihre Zustimmung erteilen können – digital über den im Anschreiben enthaltenen QR-Code, über den eigenen Online-Zugang oder schriftlich per Mail, Fax oder Post.

Gegebenenfalls müssen Sie mehr als eine Zustimmung erteilen – wenn Sie zum Beispiel mehrere Depot-/Kontoprodukte führen. In diesem Fall haben Sie eine entsprechende Anzahl von Anlagen zur Unterschrift erhalten.

Sollten Sie ein Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügungsberechtigung unterhalten oder gesetzlicher Vertreter für ein Minderjährigen Depot sein, reicht die Zustimmung eines Depot-/Kontoinhabers bzw. eines gesetzlichen Vertreters. Das gleiche gilt für Firmendepots mit Einzelverfügungsberechtigung – auch hier reicht die Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten aus.

Was genau sich ab 01.01.2024 in den Vertragsunterlagen der FNZ-Bank SE ändert, können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
Aenderungen Vertragsunterlagen FNZ-Bank

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