Wie sicher ist das Geld im Ausland?

In Zeiten extrem niedriger Zinsen lohnen sich Tages- und Festgeldkonten für Sparer kaum noch. Ausländische Banken mit Filialen in Deutschland haben häufig bessere Angebote. Doch bisher lauerten im Fall einer Pleite der Bank bürokratische Hürden, um das Geld zurückzubekommen. Dies ist jetzt anders.

Alle 28 EU-Mitglieder sind nun verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, die im Falle einer Bankpleite Sparguthaben von bis zu 100.000 Euro für jeden Kunden garantieren. Anleger, die Geld bei einer deutschen Zweigstelle von Kreditinstituten mit Sitz in der EU haben, müssen sich im Pleitefall ihrer Bank um nichts mehr kümmern. Sie werden von der deutschen Einlagensicherung entschädigt.

 

Eignen sich wirklich Banken aller EU-Länder zur Geldanlage?

Wir raten weiterhin zur Vorsicht! Denn die deutsche Einlagensicherung zahlt nur, wenn der Sicherungsfonds der ausländischen Pleitebank die Entschädigungssumme überwiesen hat. Passiert dies nicht, müssen Sparer darauf hoffen, dass die EU oder der jeweilige Staat der ausländischen Bank einspringt.

Vorsicht ist auf alle Fälle bei Angeboten europäischer Banken, die keine Filialen in Deutschland haben, geboten. Denn hier zahlt im Pleitefall nicht die deutsche sondern die ausländische Einlagensicherung. Sparer müssen sich selbst um ihr Geld kümmern – was mit hohem Aufwand verbunden sein kann.

 

Fazit: Wir empfehlen Ihnen, wirklich nur bekannte Geldinstitute für die Anlage Ihrer Tages- bzw. Festgelder auszuwählen, auch wenn das Zinsangebot hier etwas geringer ausfallen kann. Weiterhin sollte auf Grund des niedrigen Zinsniveaus wirklich nur das Kapital, das voraussichtlich in 12 bis 24 Monaten benötigt werden könnte, auf einem Tagesgeldkonto geparkt werden.  Darüber hinaus bieten z.B. der Carmignac Capital Plus und unser Strategieportfolio Terra erstklassige Alternativen, um Ihr Kapital mit höheren Renditechancen bei gleichzeitig nur geringen Kursschwankungen sinnvoll arbeiten zu lassen. Investmentfonds haben zudem den Vorteil, dass sie als Sondervermögen gelten. Daher sind sie vor einer Insolvenz rechtlich geschützt und müssen erst gar nicht einer Einlagensicherung beitreten.

 

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Ihr Stansch-Team

 

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