Die Steuererklärung abgeben, den Stromanbieter wechseln und vermögenswirksame Leistungen beantragen – das sind nur einige Punkte auf der alljährlichen To-Do-Liste, die Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt.
Das geht ganz einfach bei den VL-Leistungen, denn dem Gros der Arbeitnehmer stehen diese Sonderleistungen vom Arbeitgeber gemäß Tarif- oder Betriebsvereinbarung zu. Diese zahlen monatlich 6,65 €uro – 40 €uro Zuschuss! Darüber hinaus wird Geringverdienern noch vom Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt. Durch den starken Zinsverfall lohnen sich jedoch nur noch wenige Angebote.
Den Grundgedanken des Vermögensbildungsgesetzes fördern am ehesten Aktienfonds-Sparpläne. Zwar unterliegen Aktienfonds Kursschwankungen, bieten dafür jedoch hohe Renditechancen. Ebenso ist es bei Marktschwächephasen möglich, den Investmentfonds-Vertrag erst später aufzulösen oder sogar sinnvoll für die Altersvorsorge mit zu nutzen.
Die zusätzliche staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage von 20% {begrenzt auf einen maximalen Sparbetrag von 400 €uro} erhalten Alleinstehende bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 20.000 €uro {bei Verheirateten verdoppeln sich die Werte entsprechend}.
Bei monatlich 40 €uro VL-Sparbeitrag vom Chef und der o.g. Zulagenberechtigung erhalten Sie also bis zu 560 €uro im Jahr extra!
Verschenken Sie die Förderung durch Arbeitgeber und Staat nicht! Nutzen Sie Ihre VL-Leistungen zum Rücklagenaufbau oder sogar für die Altersvorsorge! Den passenden Fonds haben wir für Sie!
Viele Grüße
Ihr Stansch-Team